Baumlebenszyklus

Das Leben eines Baumes wird in Entwicklungsphasen eingeteilt. Das Leben des Baumes beginnt mit der Keimung und endet mit dem Absterben. In jeder Entwicklungsphase ändern sich Lichtansprüche, Trieblängenzuwachs und weitere Eigenschaften. Daher bedarf ein Baum in jeder Entwicklungsphase einer entsprechenden Behandlung.

  • Jugendphase: Bis zum Beginn der Geschlechtsreife befindet sich ein Baum in der Jugendphase. Dies ist normalerweise die Zeit, in der ein Baum in Städten oder Gärten gepflanzt wird. Nach der Anwachsphase zeigt er ein relativ starkes Wachstum. Er versucht, viel Licht zu bekommen, baut eine stabile Krone auf und dehnt sich so weit aus, wie es hm möglich ist. In dieser Phase kann der Baum auf Veränderungen wie eine Verpflanzung noch recht gut reagieren.
  • Blühphase: Auch in dieser Phase wächst der Baum noch stark bis zum Erreichen seiner Endhöhe. In der Regel ist der Baum in dieser Phase vital und baut eine stabile Krone auf. Je nach Baumart kann er sich auch jetzt noch gut an Umgebungsveränderungen anpassen. In dieser Phase verliert er zudem erste Äste, die nicht genug Licht bekommen und daher keine Funktion mehr haben.
  • Alterungsphase: Jetzt befindet sich der Baum in der letzten Entwicklungsphase. Sowohl der Trieblängen- und Stärkenzuwachs sowie das Potential, auf Umweltveränderungen zu reagieren, nehmen ab. In dieser Phase versucht der Baum, seine Stellung im Verband mit den Nachbarbäumen zu verteidigen und seinen Zustand zu erhalten. Sein Wachstum konzentriert sich auf den Ausgleich von Schäden und den Halt schwerer Kronenteile. Wo er an Stabilität und Bruchfestigkeit verliert, gleicht er mit Wülsten aus. Mit zunehmendem Alter lässt bei vielen Baumarten die Versorgung des oberen Kronenbereichs nach und es bildet sich Wipfeldürre. Einzelne Äste können absterben.
  • Hohlbaum: Diese Phase können nur Bäume erreichen, die am Stamm oder in der Krone Neuaustriebe ausbilden können. Das hängt vor allem von der Baumart und der Vitalität des Baumes ab. Er ist innen hohl und in der Höhe meist stark reduziert. Das Triebwachstum ist jetzt in jedem Fall sehr gering und der Baum führt hauptsächlich noch Reparaturen aus. In der Natur hätte ein Hohlbaum längst viele Äste und sogar ganze Kronenteile abgeworfen, in Städten wird er häufig als Naturdenkmal erhalten.


Baumkrankheiten

Häufige Baumkrankheiten und wie Sie sie erkennen:

  • Echter Mehltau: Weiß überpuderte Triebspitzen bei Apfel und Quitte sind erste Anzeichen für einen Befall mit echtem Mehltau. Später rollen sich die Blätter ein und verdorren. Schneiden Sie befallene Triebe regelmäßig weg.
  • Birnen-Gitterrost: Diese Pilzkrankheit springt zwischen ihren Wirtspflanzen Birne und Wachholder hin und her. Im Frühling verbreiten sich die Pilzsporen mit dem Wind und erzeugen auf den Birnbaumblättern kleine orangerote Pusteln, die sich an der Blattunterseite warzenartig vergrößern. Einzelne Pusteln schädigen den Baum nur wenig. Gefährlich wird der Gitterrost für den Birnbaum erst dann, wenn ein befallener Wacholder in der Nähe steht. Befallene Blätter können Sie im Herbst problemlos kompostieren.
  • Kräuselkrankheit: Eine weit verbreitete Pilzkrankheit an Pfirsich und Nektarine. Die Blätter kräuseln sich während des Austriebes, gekräuselte Partien verfärben sich rot und die Blätter fallen sehr früh ab. Entfernen Sie befallene Blätter umgehend und entsorgen Sie Fruchtmumien bereits im Herbst.
  • Monilia/Spitzendürre: Die Spitzendürre ist weit verbreitet und kommt auf Kernobst, Steinobst sowie auf Ziergehölzen vor. Der Pilz überwintert meist in abgestorbenen Früchten, die am Baum hängen bleiben. Von dort aus infiziert er die Triebspitzen und später auch die neuen Früchte. Entfernen Sie abgestorbene Früchte daher regelmäßig vor dem Winter. Befallene Triebe schneiden Sie frühzeitig bis ins gesunde Holz zurück.
  • Schorf: Dieser Pilz kommt befällt besonders häufig Apfel und Birne. An den Früchten und Blättern bilden sich zunächst dunkelgrüne, später graue bis schwarzbraune Flecken, die kleine, rissige Höcker bilden. Schorf überwintert an jungen Trieben oder auf Laub, das am Boden liegt. Entfernen Sie daher herumliegendes Laub und verzichten sie auf übermäßige Stickstoffdüngung.
  • Schrotschuss-Krankheit: Auf Blättern von Kirschen, seltener auch am Pfirsich, bilden sich runde, rotbraune Flecken. Diese fallen nach dem Austrocknen heraus, sodass die Blätter wie von Schrot zerschossen aussehen. Sie fallen schon während des Sommers ab. Sammeln Sie abgefallene Blätter direkt ein und entsorgen Sie sie.


Baumschnitt

Wann ist der beste Zeitpunkt, um einen Baum zu Schneiden? Auf diese Frage gibt es zwei Antworten:

Im Winter und ohne Blätter sind die Bäume etwas übersichtlicher, was das Schneiden vereinfachen kann. Zudem ist in der kalten Jahreszeit ein Befall durch Schädlinge wie zum Beispiel Pilzsporen eher unwahrscheinlich. Auf der anderen Seite kommt es bei Frost zu einer schlechteren Wundheilung an den Schnittflächen. Mit zunehmenden Minusgraden nimmt außerdem die Bruch- und Splittergefahr der Äste zu.

Für den Schnitt im Sommer spricht in erster Linie die bessere Heilung der Schnittwunden. Dies wiegt auch den Nachteil des höheren Befallsdruckes durch Pilzsporen und andere Schädlinge auf. Zwar ist im Sommer bei voller Belaubung der Kronenaufbau etwas schlechter erkennbar, aber abgestorbene Bereiche beispielsweise stechen gut hervor. Durch den Sommerschnitt gelangt zudem mehr Licht und Luft in die Krone. Das fördert die Vitalität des Baumes. Zudem werden Blattläuse mit einem Sommerschnitt wirkungsvoll zurückgehalten, da sie sich meistens zuerst an den jungen Triebspitzen ansiedeln.


Baumschutzverordnungen

Der Zweck des Baumschutzes ist, den Baumbestand zu erhalten und die damit verbundene Tier- und Pflanzenwelt zu schützen. Für den Baumschutz in Deutschland gelten die §§ 18 und 19 des Bundesnaturschutzgesetzes und die Verordnungen der einzelnen Bundesländer. Zudem können auch Städte und Gemeinden weitergehende Regelungen und Vorschriften erlassen. So ist der Baumschutz in Deutschland insgesamt recht unterschiedlich geregelt. Da bei Verstößen gegen den Baumschutz hohe Geldstrafen drohen, ist bei einer geplanten Fällung von Bäumen ein umfassender Überblick über die Rechtslage unerlässlich.

Grob kann man sich an diesen Regeln orientieren:

  • Die Verordnungen verbieten die Beseitigung oder Beschädigung der geschützten Bäume.
  • Aus Gründen des Allgemeinwohls, zur Entfernung kranker Bäume oder zur Vermeidung von Härten bieten die Verordnungen die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung.
  • Bei einem Verstoß gegen die Schutzbestimmungen oder bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sehen die Verordnungen vor, dass eine Ersatzpflanzung auf Kosten des Grundbesitzers angeordnet werden kann.
  • Zumeist stehen nur Bäume unter Schutz, keine Hecken.
  • Nur Laub- und Nadelbäume sind geschützt, keine Obstbäume oder Bäume in Baumschulen.
  • Geschützt sind Bäume ab einem gewissen Stammumfang, häufig ab 80 Zentimetern Umfang in einem Meter Höhe.
  • Meistens stehen auch die Bäume öffentlicher Grünanlagen unter Schutz.


Lebenserwartung

Bäume können ein recht hohes Alter erreichen. Einzelne Exemplare werden Jahrhunderte alt, einzelne sogar ein ganzes Jahrtausend. Die Lebenserwartung hängt wesentlich von der Baumart ab, außerdem vom Standort, von der Wasserversorgung und der Nährstoffversorgung. Entscheidend sind auch äußere Einflüsse: Stadtbäume haben aufgrund der Emissionen eine deutlich geringere Lebenserwartung als ihre Verwandten in Wald und Feld.

Die Kurzlebigsten unter den heimischen Bäumen sind die Obstbäume: Sie werden kaum älter als 50 Jahre. Fichten können in unseren Breitengraden bis 300, Tannen bis 600 Jahre alt werden. Linden, Eichen und Eiben können ein Alter von 1.000 Jahren und mehr erreichen. Der älteste Baum der Welt ist eine Fichte namens Old Tjikko im schwedischen Nationalpark Fulufjället. Sie ist etwa 10.000 Jahre alt.


Nachbarschaftsrecht

Jedes Bundesland hat ein eigenes Nachbarschaftsrecht. Einige Bundesländer legen fest, welche Strauch- und Baumarten wie nah am Zaun stehen dürfen. Die anderen Länder regeln, wie weit Pflanzen einer bestimmten Höhe von der Grundstücksgrenze entfernt sein müssen. Häufige Fälle für Nachbarschaftsstreit über Pflanzen:

  • Schattenwurf: Wenn die Bäume Ihres Nachbarn Schatten in Ihren Garten werfen, müssen Sie das nicht in jedem Fall hinnehmen. Es kommt auf das Alter der Bäume und auf ihren Abstand von der Grundstücksgrenze an. Diese Abstände sind in den meisten Nach­barschafts­gesetzen der Bundes­länder mehr oder weniger einfach geregelt, zum Beispiel über einen Mindestabstand je nach Höhe. Achtung: In den meisten Bundes­ländern gilt für Ihre Beschwerde über einen Baum eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Danach genießt der Baum Bestands­schutz. Diese Verjährungs­frist gilt auch, wenn Sie ein Grundstück kaufen. Die Abstände benachbarter Bäume zu Ihrem Grundstück akzeptieren Sie beim Kauf, falls bereits Bestandsschutz besteht.
  • Über­hängende Äste: Gegen überhängende Äste (und auch Wurzeln) aus Nachbars Garten können Sie sich unabhängig von Fristen wehren, wenn sie die Nutzung Ihres Grund­stücks beein­trächtigen. Führt ein Gespräch mit Ihrem Nachbar zu keiner Lösung, sollten Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung der Äste stellen. Reagiert Ihr Nach­bar nicht, dürfen Sie laut § 910 BGB, selbst kürzen. Informieren Sie sich aber zuvor unbedingt, ob Ihre Gemeinde eine Baum­schutz­sverordnung hat, die solche Eingriffe verbietet oder einschränkt.
  • Früchte: Die Früchte, auch wenn sie über den Gartenzaun hängen, gehören dem Eigentümer des Baumes. Solange die Früchte am Baum hängen, darf der Eigentümer sie aus dem Luft­raum seines Nach­barn angeln, zum Beispiel mit einem Kescher. Fallen die Früchte jedoch auf das Grund­stück des Nach­barn, darf der sie behalten. (§ 911 BGB)
  • Laub: Die Gerichte stufen Laub meistens als unwesentliche und zumut­bare Immission ein, weil es nur im Herbst anfällt. Das gilt zumeist auch für Laub im Gartenteich oder in der Dachrinne. Schaufeln Sie das Laub keinesfalls auf das Nach­bargrund­stück zurück.