Ob Neupflanzung oder Umpflanzung – wir unterstützen Sie mit unserer Technik und Erfahrung bei Ihrem Vorhaben. Bei der Planung berücksichtigen wir selbstverständlich die rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus den Regelungen der Bauleitplanung (§ 9 (1) 25 BauGB), dem Naturschutzrecht (BNatSchG), Baumschutzverordnungen, dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG), dem Düngemittelgesetz, den wasserbehördlichen Bestimmungen, dem Nachbarrecht, dem Straßen- und Wegerecht sowie der Verkehrssicherheit ergeben.

Zudem planen wir Ihre Baumpflanzung so, dass sie Ihrem Begrünungsziel entspricht und sich gemäß der vorgesehenen städtebaulichen, verkehrstechnischen und ökologischen Funktionen entwickelt. Je nach Standort der Bepflanzung beraten wir Sie zu Baumarten, die in ihrer Wuchskraft, erwarteten Größe und Habitus sowie Lebenserwartung, Pflegeaufwand, Bruchsicherheit, Widerstandsfähigkeit sowie Blüten-, Blatt- und Fruchtfall Ihren Anforderungen entsprechen. Bei den verwendeten Pflanzen achten wir auf höchste Qualität. Je nach Größe, Standort, Umfeld und ästhetischen Gesichtspunkten können zudem Schutzmaßnahmen wie eine Baumverankerung, Baumscheibe, ein Stammschutz oder ein Anfahrschutz eingesetzt werden. Auch hier beraten wir Sie professionell.

In den Jahren nach der Pflanzung wird der Wachstumsprozess begleitet und gegebenenfalls mit geeigneten Entwicklungs- sowie Unterhaltungspflegemaßnahmen nach den Vorgaben der DIN 18919 unterstützt. So stellen wir die anhaltende Funktionserfüllung und langfristige Verkehrssicherheit, einen geringer Pflegeaufwand sowie die Herstellung des Lichten Raumes sicher. In der Jugendphase eines Baumes raten wir vom Düngen und Mulchen ab, um unerwünschter Wurzelbildung vorzubeugen. Bei anhaltender Trockenheit muss zusätzlich gewässert werden, bis der Baum sich vollständig selbst versorgen kann.

Baumpflanzung